wird bearbeitet von Rechtsanwältin Gabriele Paul und Rechtsanwältin Kristine Eberlein und umfasst insbesondere
- Ordnungswidrigkeiten / Bußgeldverfahren
- Verkehrsstrafverfahren
- Jugendstrafverfahren
- Betäubungsmittelstrafverfahren (BtMG)
- Eigentums- u. Vermögensdelikte
- Wirtschaftsstrafverfahren
- Steuerstrafverfahren
- Straftaten gegen die persönliche Freiheit
- Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- Straftaten gegen das Leben
Primäres Ziel der Verteidigung ist, das Strafverfahren bereits im Stadium des Ermittlungsverfahrens zu beenden und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu vermeiden.
Wir übernehmen auch Nebenklagen und vertreten Opferinteressen.

