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BtMG-Vorwurf? Erfahrene Anwältin berät und vertritt sie engagiert

Als Fachanwältin für Strafrecht hat sich Rechtsanwältin Eberlein auf das Betäubungsmittelstrafrecht (BtMG) spezialisiert. Seit über zwölf Jahren verteidigt sie erfolgreich beim Vorwurf BtMG-Verstoß. Sie übernimmt die Strafverteidigung sowohl bei kleineren BtMG-Verstößen als auch bei sehr schwerwiegenden Straftaten. Sie ist bundesweit für Sie da, den Schwerpunkt bildet aber der Großraum Nürnberg/Erlangen sowie Nordbayern.

Hilfe bei Betäubungsmittel-Delikten

Der Konsum illegaler Drogen ist weit verbreitet und kommt sprichwörtlich in den besten Familien vor. Wenn Sie oder einer Ihrer Angehörigen oder Bekannten in das Visier der Drogenfahndung geraten, gilt es zunächst einmal, kühlen Kopf zu bewahren. 

Unternehmen Sie nichts selbst, machen Sie unbedingt von Ihrem Recht, zu schweigen Gebrauch und kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Wir setzen uns dann kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Geht es um illegale Drogen, ist der Ermittlungseifer von Polizei und Staatsanwaltschaft groß. Die Strafen sind zum Teil erheblich und auch die weiteren Folgen tiefgreifend: Sie sind vorbestraft und es droht z. B. auch der Verlust des Führerscheins.

Daher lohnt sich immer, einen erfahrenen Strafverteidiger, der sich auf BtM-Delikte spezialisiert hat, mit Ihrer Verteidigung zu beauftragen.

 

5 Fehler, die Sie unbedingt vermeiden sollten:

1. Sie reden sich um Kopf und Kra­gen.

Ihr gutes Recht als Beschuldigter ist es, keine Angaben zur Sache zu machen. Gerade in Drogensachen sollten Sie unbedingt von Ihrem Recht, zu schweigen Gebrauch machen. Die Gefahr ist groß, dass Sie ungewollt mehr zugeben, als die Polizei zum jetzigen Ermittlungsstand überhaupt weiß und so Taten ans Licht kommen, mit denen Sie sonst nie konfrontiert worden wären.

Es steht Ihnen frei, sich auch später – nach eingehender Beratung und Abstimmung mit Ihrem Strafverteidiger – zur Sache zu äußern.

2. Sie las­sen sich durch die Haus­durch­su­chung ein­schüch­tern.

Wenn die Polizei – meist am frühen Morgen – mit einem Hausdurchsuchungsbeschluss erscheint und sich Ihre Wohnung vornimmt, sollten Sie kühlen Kopf bewahren. Sie sollten sich der Polizei keinesfalls widersetzen, müssen aber auch nicht an der Hausdurchsuchung mitwirken. Lesen Sie sich den Hausdurchsuchungsbeschluss durch und schauen Sie, auf welche Räume und auf welche Gegenstände sich die Hausdurchsuchung genau bezieht.

Kontaktieren Sie nach Möglichkeit sofort einen erfahrenen Strafverteidiger. Das kann Ihnen die Polizei nicht verbieten, Sie dürfen immer einen Anwalt Ihrer Wahl anrufen.

3. Sie las­sen sich von der Poli­zei mit auf die Wache neh­men.

Auch wenn kein Haftbefehl vorliegt, entsteht bei den Betroffenen oft der Eindruck, sie müssten jetzt mit auf die Wache kommen. Machen Sie das nicht – Sie sind dazu nicht verpflichtet und Sie können dabei nur verlieren!

4. Sie geben frei­wil­lig eine DNA-Pro­be.

Immer wieder bittet die Polizei um Abgabe einer freiwilligen DNA-Probe. Dazu sind Sie nicht verpflichtet und können auch nicht dazu gezwungen werden. DNA-Proben setzen immer einen Gerichtsbeschluss voraus. Verweigern Sie unbedingt immer die freiwillige Abgabe einer DNA-Probe – das kann Ihnen später nicht zum Nachteil ausgelegt werden!

5. Sie glau­ben der Poli­zei, die Ihnen § 31 BtMG in Aussicht stellt.

Die Polizei kann Ihnen bezüglich der Strafmilderung oder dem Absehen von Strafe gemäß § 31 BtMG überhaupt keine verbindlichen Versprechungen machen. Das entscheidet einzig und allein das Gericht. Ihr Strafverteidiger wird Sie nach Akteneinsicht genau aufklären und die Erfolgsaussichten in Ihrem speziellen Fall mit Ihnen erörtern.

Beauftragen Sie so früh wie möglich einen erfah­re­nen Straf­ver­tei­di­ger.

Je früher Sie einen auf Strafverteidigung spezialisierten und in Drogendelikten erfahrenen Strafverteidiger mit der Wahrung Ihrer Interessen beauftragen, um so mehr Möglichkeiten bestehen, zu Ihren Gunsten Einfluss auf das Ermittlungsverfahren zu nehmen. Beauftragen Sie am besten sofort einen spezialisierten Fachanwalt!

Wenn Sie das bisher versäumt haben, holen Sie das jetzt nach. Generell gilt: Es ist nie zu früh und selten zu spät!

Bei der Wahl des Strafverteidigers sollten Sie zügig, aber auch sorgfältig vorgehen. Nicht jeder Rechtsanwalt ist auf Strafverteidigung spezialisiert und nicht jeder Strafverteidiger kennt sich mit den Feinheiten bei BtM-Delikten aus. Am besten beraten kann Sie in aller Regel ein spezialisierter Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Strafrecht mit langjähriger Erfahrung in Drogensachen.

Das Ziel muss es immer sein, die Einstellung des Ermittlungsverfahrens zu erreichen und so die Erhebung der öffentlichen Anklage zu vermeiden. Aber auch, wenn es doch vor Gericht geht, wird die Strafverteidigerin dafür sorgen, dass Sie – den Umständen entsprechend – möglichst glimpflich davon kommen.

Rechtsanwältin Eberlein ist als Fachanwältin ganz auf das Strafrecht spezialisiert und hat langjährige Erfahrung mit der Strafverteidigung in Betäubungsmittelverfahren.