Ihre Anwältin für Verkehrsstrafrecht in Erlangen

Unfallflucht, Alkohol oder Drogen am Steuer, Gefährdung des Straßenverkehrs oder andere Verkehrsstraftaten? Als langjährig erfahrene Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht berate und vertrete ich Sie engagiert in allen Angelegenheiten des Verkehrsstrafrechts. Ich bin bundesweit für Sie da, den Schwerpunkt bildet aber der Großraum Nürnberg/Erlangen sowie Nordbayern.

Nehmen Sie zeitnah Kontakt auf – ich kümmere mich um Ihren Fall! Im Strafrecht gilt: Je früher Sie einen Anwalt einschalten, desto besser sind Ihre Erfolgsaussichten im Strafverfahren. Unternehmen Sie nichts selbst, machen Sie unbedingt von Ihrem Recht, zu schweigen Gebrauch und kontaktieren Sie uns schnellstmöglich.

Hilfe bei Fahrerflucht

Fahrerflucht, Unfallflucht, Verkehrsunfallflucht, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort oder Verstoß gegen § 142 Strafgesetzbuch (StGB) – es geht immer um denselben Vorwurf:

Sie sind nach einem Unfall ohne – lange genug – gewartet zu haben, einfach weggefahren.

Jetzt drohen in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis oder bis zu 6 Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe – unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren!

Nehmen Sie die Sache ernst!

Stecken Sie nicht den Kopf in den Sand – dafür steht zu viel auf dem Spiel. Ganz gleich, ob die Vorwürfe, die gegen Sie erhoben werden, berechtigt sind oder nicht – mit der richtigen Herangehensweise vermeiden Sie unnötige Risiken und verbessern Ihre Chancen erheblich.

Lassen Sie sich richtig verteidigen!

Ohne professionelle Hilfe ist die Gefahr groß, dass Sie sich um Kopf und Kragen reden und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung unnötig schmälern. Oft stellt die Polizei scheinbar harmlose Fragen und ohne es zu merken geben Sie Informationen preis, von denen die Polizei womöglich noch gar keine Kenntnis hatte.

Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Sie den Unfall tatsächlich bemerkt haben oder ob Sie den Unfall vielleicht später selbst gemeldet haben. Fast immer wird ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingeleitet und dann wird geklärt, ob Sie den Anstoß hätten bemerken können (ggf. mit einem Sachverständigen) und wie lange Sie ggf. am Unfallort hätten warten müssen.

Möglicherweise hat der Anzeigeerstatter nur das Kennzeichen notiert und den Fahrer gar nicht gesehen – dann bestehen oft sehr gute Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung. Oder es lassen sich besondere Umstände vorbringen, die gegen eine Verurteilung oder für eine mildere Strafe sprechen.

Nehmen Sie jetzt professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch!

Rechtsanwältin Eberlein verteidigt Sie kompetent und mit langjähriger Erfahrung. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit Rechtsanwältin Eberlein auf.